Der Religionsunterricht ist ein wichtiger Beitrag kirchlicher Bildungsarbeit. Diesen Dienst schätzt der Kirchenkreis Schleiz sehr und hat zur Unterstützung der I. Kreisschulpfarrstelle eine II. Kreisschulpfarrstelle eingerichtet. Neben vielen staatlichen Lehrer*innen unterrichten im Kirchenkreis Schleiz ein Kreisschulpfarrer, zwei kirchliche Lehrkräfte sowie 5 Pfarrer*innen das Fach Religion. In unserer Region ist der Religionsunterricht in allen Schularten mit stabilen Gruppengrößen fest etabliert und wird an den Schulen wertgeschätzt und nachgefragt. Entsprechend versuchen wir dieser Nachfrage gerecht zu werden, was aber durch den Wegzug einer kirchlichen Lehrkraft und des spürbaren Lehrermangels eine Herausforderung ist.


Veröffentlicht
02.05.2024

Sprengel
Erfurt
Kirchenkreis
Schleiz
Rubrik
Kreispfarrstellen
Dienstsitz
Schleiz
Stellenumfang
100%
Befristung
6 Jahre
Dienstwohnung
nicht vorhanden
Dienstbeginn
baldmöglichst
Personenkreis
Pfarrer*innen (m/w/d), ordinierte Gemeindedpädagog*innen (m/w/d)
Besetzungsrecht
durch den Kreiskirchenrat
Bewerbungsfrist
31.05.2024

Aufgabenbeschreibung:

Mit Ihrer Unterstützung wird es uns gelingen, den Religionsunterricht in unserer Region abzusichern und unseren Auftrag zu erfüllen, dass Kinder und Jugendlichen mit ihren Lebens- und Glaubensfragen gut begleitet werden.

Aus diesem Grund hat sich die Kreissynode entschieden eine II. Kreisschulpfarrstelle einzurichten. Diese Stelle ist vorerst auf 6 Jahre befristet. Doch durch weitere Ruhestandseintritte der kirchlichen Lehrkräfte in den kommenden Jahren kann diese Stelle voraussichtlich nach den 6 Jahren verlängert werden.

Darauf können Sie sich freuen:

Wenn Sie Lust auf neue Kontakte und Aufgaben haben und Freude daran, mit Kindern und Jugendlichen im Religionsunterricht zu arbeiten, sind Sie bei uns richtig. Wir bieten je nach Ihren Begabungen, Voraussetzungen und Vorstellungen individuelle Möglichkeiten an. Schwerpunkt der Arbeit kann der südliche Bereich des Kirchenkreises sein (Bad Lobenstein, Tanna) oder der nördliche Bereich (Ranis, Pößneck, Neustadt/Orla). Erwartet werden religionspädagogische Qualifikation, Kommunikationskompetenz und Flexibilität. Wir leben in einer ländlich geprägten Region in der Kleinstädte, Dörfer, Seen, Flüsse, Wälder und Berge sich abwechseln, aber auch reichlich Kultur und Möglichkeiten der Naherholung vorhanden sind.


Weitere Auskünfte erteilen:

Superintendentin Heidrun Killinger-Schlecht, kirchenkreis.schleiz@ekmd.de, Fon: 03663 / 404515

Schulbeauftragter Michael Riedel, michael.riedel@ekmd.de, Fon: 0365 / 84013-61



Allgemeine Informationen:

Bewerbungsberechtigung:
Bewerbungsberechtigt sind Pfarrer*innen (m/w/d) sowie ordinierte Gemeindepädagog*innen (m/w/d) im Dienst der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland oder der Evangelischen Landeskirche Anhalts, denen die Anstellungsfähigkeit gemäß § 16 Pfarrdienstgesetz.EKD zuerkannt wurde, nach Maßgabe der jeweiligen berufsspezifischen Schwerpunktsetzung, der dafür notwendigen Ausbildungsvoraussetzungen und der fachlichen Eignung (PfStG § 4 Abs. 1). Näheres ist der jeweiligen Stellenausschreibung zu entnehmen.

Bewerbungen von Pfarrer*innen bzw. ordinierten Gemeindepädagog*innen der EKM, die noch nicht fünf Jahre Inhaber einer Pfarrstelle sind, können in begründeten Fällen vom Landeskirchenamt auf Antrag zugelassen werden (PfStG § 4 Abs. 3). Pfarrer*innen der Evangelischen Landeskirche Anhalts, die noch nicht fünf Jahre Inhaber einer Pfarrstelle sind, haben ihre Berechtigung zur Bewerbung zuvor abzuklären und durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung ihrer Landeskirche nachzuweisen.

Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbungen sind formlos unter Beifügung einer Begründung/Motivation (mit eventueller Ausführung zu bisherigen oder geplanten Schwerpunkten im Dienst) und eines tabellarischen Lebenslaufes, ggf. ergänzt mit Zertifikaten von stellenrelevanten Fort- und Weiterbildungen, per Mail an bewerbung-pfarrstellen@ekmd.de einzureichen.

Für Bewerber und Bewerberinnen der Evangelischen Landeskirche Anhalts ist zugleich mit der Bewerbung das Einverständnis zur Übersendung der Personalakte an das Landeskirchenamt zu erklären.