Lust auf Landleben?
Bei uns im Thüringer Becken können Sie fernab des städtischen Trubels mit Ihrer Familie leben und wirken.
Zum Pfarrbereich gehören die Kirchengemeinde Großenehrich mit 8 Ortschaften sowie die Kirchengemeinden Bliederstedt, Clingen, Otterstedt, Wasserthaleben und Westgreußen. Der Pfarrbereich Großenehrich bildet zusammen mit dem Pfarrbereich Greußen das Regionalpfarramt Greußen-Großenehrich. Die jeweiligen Pfarrerstelleninhaber*innen arbeiten nach verbindlicher Vereinbarung zusammen. Der Verwaltungsaufwand beider Pfarrbereiche wird im Wesentlichen von einer hauptamtlichen Gemeindesekretärin abgedeckt.


Veröffentlicht
15.04.2024

Sprengel
Erfurt
Kirchenkreis
Bad Frankenhausen-Sondershausen
Rubrik
Gemeindepfarrstellen
Dienstsitz
99718 Großenehrich, E.-Thälmann-Str. 10
Stellenumfang
100%
Befristung
keine
Dienstwohnung
vorhanden
Dienstbeginn
baldmöglichst
Personenkreis
Pfarrer*innen (m/w/d), ordinierte Gemeindedpädagog*innen (m/w/d)
Besetzungsrecht
durch das Landeskirchenamt
Bewerbungsfrist
31.05.2024

Aufgabenbeschreibung:

Wir wünschen uns regelmäßige Gottesdienste, kontinuierliche Gemeindearbeit, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Die intensive und arbeitsteilige Zusammenarbeit mit der Amtsinhaberin von Greußen erlaubt, hier auch individuelle Schwerpunkte zu setzen. Die Neubesetzung der Pfarrstelle und die gemeinsame Struktur im Regionalpfarramt Greußen-Großenehrich bieten viele Chance der Neuausrichtung.
Der Gottesdienst ist das Zentrum der Gemeinde. Unterstützend wirken hier ein Prädikant und mehrere Lektoren mit.
3 ehrenamtliche Chöre (2 Gesangs-Chöre und 1 Posaunenchor) sorgen für die musikalische Ausgestaltung von Konzerten, besonderen Gottesdiensten und Feierlichkeiten im Regionalpfarramt.
Die Christenlehre wird derzeit von Ehrenamtlichen betreut. Konfirmandenarbeit erfolgt gemeinsam im Regionalpfarramt in Zusammenarbeit beider Pfarrstelleninhaber*innen.

Was wir Ihnen bieten können:

Gemeinsam mit dem Pfarrbereich Greußen ist der Pfarrbereich Großenehrich zu einem Regionalpfarramt geworden. Das Regionalpfarramt Greußen-Großenehrich ist zugleich ein Kirchengemeindeverband (KGV) mit nur einem gemeinsamen Gemeindekirchenrat (GKR). Der GKR wird von einem ehrenamtlichen Team geleitet. Die Kirchengemeinden des Regionalpfarramtes Greußen-Großenehrich zeichnen sich durch teilweise sehr aktive örtliche Beiräte aus.
Eine hauptamtliche Gemeindepädagogin und ein Kantor, jeweils mit Stellenanteilen im Regionalpfarramt Greußen-Großenehrich, ergänzen das Team.
Die Verwaltungsaufgaben der Pfarrstelle sind gering. Der KGV hat seit mehreren Jahren eine qualifizierte und erfahrene Gemeindesekretärin mit 34 Wochenstunden. Die 3 kirchlichen Friedhöfe werden vom Kreiskirchenamt Eisenach oder ehrenamtlich jeweils routiniert verwaltet.

Geschäftsführung:

Die Geschäftsführung des Kirchengemeindeverbandes liegt im Pfarrbereich Großenehrich, d. h. gehört zur Pfarrstelle Großenehrich. Bei Neubesetzung der Pfarrstelle wird insoweit von der Übernahme der Geschäftsführung für den gesamten Kirchengemeindeverband ausgegangen. Diese nimmt bis dahin die Stelleninhaberin des Pfarrbereiches Greußen vertretungsweise wahr. Eine schrittweise, kompetente Einarbeitung in diese Aufgabe nach Amtsantritt ist möglich. Unterstützt wird die jeweilige Geschäftsleitung von der Gemeindesekretärin – ausgestattet mit Berufserfahrung, adäquater Arbeitszeit und einem gut organisierten und zeitgemäßen technischen Standards entsprechenden Geschäftsführungsbüro.


Weitere Auskünfte erteilen:

Superintendentin Steffi Wiegleb, sup@suptur-bad-frankenhausen.de, Fon: 034671 62614

GKR-Vorsitzender Lothar Seidel, seidel@suptur-bad-frankenhausen.de, Fon:

Pfarrerin Theresa Hauser, greussen@suptur-bad-frankenhausen.de, Fon: 03636 703360

Download:



Allgemeine Informationen:

Bewerbungsberechtigung:
Bewerbungsberechtigt sind Pfarrer*innen (m/w/d) sowie ordinierte Gemeindepädagog*innen (m/w/d) im Dienst der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland oder der Evangelischen Landeskirche Anhalts, denen die Anstellungsfähigkeit gemäß § 16 Pfarrdienstgesetz.EKD zuerkannt wurde, nach Maßgabe der jeweiligen berufsspezifischen Schwerpunktsetzung, der dafür notwendigen Ausbildungsvoraussetzungen und der fachlichen Eignung (PfStG § 4 Abs. 1). Näheres ist der jeweiligen Stellenausschreibung zu entnehmen.

Bewerbungen von Pfarrer*innen bzw. ordinierten Gemeindepädagog*innen der EKM, die noch nicht fünf Jahre Inhaber einer Pfarrstelle sind, können in begründeten Fällen vom Landeskirchenamt auf Antrag zugelassen werden (PfStG § 4 Abs. 3). Pfarrer*innen der Evangelischen Landeskirche Anhalts, die noch nicht fünf Jahre Inhaber einer Pfarrstelle sind, haben ihre Berechtigung zur Bewerbung zuvor abzuklären und durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung ihrer Landeskirche nachzuweisen.

Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbungen sind formlos unter Beifügung einer Begründung/Motivation (mit eventueller Ausführung zu bisherigen oder geplanten Schwerpunkten im Dienst) und eines tabellarischen Lebenslaufes, ggf. ergänzt mit Zertifikaten von stellenrelevanten Fort- und Weiterbildungen, per Mail an bewerbung-pfarrstellen@ekmd.de einzureichen.

Für Bewerber und Bewerberinnen der Evangelischen Landeskirche Anhalts ist zugleich mit der Bewerbung das Einverständnis zur Übersendung der Personalakte an das Landeskirchenamt zu erklären.